Advokatur Gähler

Rechtsanwalt



Strafrecht

Mengenmässig schwerer Betäubungsmittelfall

Das Bundesgericht hat im Leitentscheid BGE 6B_17/2022 klargestellt, dass ein mengenmässig schwerer Fall i.S.v. BetmG 19 II lit. a auch dann vorliegt, wenn eine entsprechende Menge nur unter gesamthafter Betrachtung mehrerer, rechtlich selbständiger Widerhandlungen erreicht wird. Ob mehrere Widerhandlungen als ein zusammengehörendes Geschehen erscheinen oder ob sie voneinander unabhängige Einzelhandlungen darstellen, bleibt für die Frage des Vorliegens eines mengenmässig schweren Falls ohne Belang. (RAG 16.04.2024)

 

Strafrecht

Keine Einziehung von bis 10 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum

Das Bundesgericht hat im Grundsatzurteil BGE 6B_911/2021 bestimmt, dass eine geringfügige und für den Eigenkomsum bestimmte Menge Cannabis mangels einer strafbaren Anlasstat nicht eingezogen werden darf. Dass zuvor mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen von Drittpersonen begangen wurden, reicht nach höchstrichterlicher Ansicht für den Nachweis einer Anlasstat i.S.v. Art. 69 StGB  jedenfalls nicht aus. (RAG 25.07.2023)

Migrationsrecht

Kein Widerruf einer C-Bewilligung bei Ergänzungsleistungsbezug

Im Leitentscheid BGE 2C_60/2022 hat das Bundesgericht klargestellt, dass eine bevorstehende Ablösung von der Sozialhilfe mit vorbezogener AHV-Rente und EL den im massgeblichen Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils bestehenden Widerrufsgrund der Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG) zwar nicht entfallen lässt, aber ein Widerruf ausgeschlossen ist, wenn im besagten Zeitpunkt die Ablösung bereits erfolgt ist. Es kann nicht rückwirkend an eine in der Vergangenheit vorhandene, aber mittlerweile abgeschlossene Sozialhilfeabhängigkeit angeknüpft werden. (RAG 03.02.2023)


Strafrecht


Praxisänderung beim Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholen

Im neuen Leitentscheid BGE 1C_626/2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Rechtsüberholen auf der Autobahn durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen nicht mehr zwingend einen Führerausweisentzug zur Folge hat (siehe auch die entsprechende Medienmitteilung). Ausnahmsweise kommt auch eine blosse Bestrafung im Ordnungsbussenverfahren mit einer Busse von
CHF 250.00 in Frage (womit ein Entzug des Führerausweises gemäss
Art. 16 Abs. 2 SVG ausgeschlossen ist). Erforderlich ist dafür aber, dass im Einzelfall in Berücksichtigung der gesamten konkreten Verhältnisse ein einfaches Rechtsüberholen ohne erschwerende Umstände, welche die Annahme einer erhöhten abstrakten Gefährdung rechtfertigen, bejaht werden kann. Dabei ist ein strenger Massstab anzuwenden und die Schwelle für das Vorliegen solcher Umstände tief anzusetzen. (RAG 14.12.2022)


Migrationsrecht

Einbürgerungsgesuch online

Bewerbende im Kanton Zürich können ihr Gesuch ab sofort über die Plattform "EinbürgerungZH" einreichen. Für weiterführende Informationen siehe hier. (RAG 04.07.2022)


 

Weitere Artikel / Archiv